Für Fensterbauer · Stand 18. Oktober 2026
Erstaufmaß, Grobaufmaß, Feinaufmaß: die Unterschiede
Kurz gesagt
Das Erstaufmaß, oft auch Grobaufmaß genannt, liefert die Maße fürs Angebot: Größe, Teilung, Öffnungsart und Einbausituation je Position. Das Feinaufmaß nehmen Sie vor der Bestellung vor Ort; daraus legen Sie das Bestellmaß fest, also die Öffnung minus die Fuge je Seite. Das Erstaufmaß muss den Preis tragen, das Feinaufmaß die Fertigung. Deshalb kann das Erstaufmaß auch Ihr Kunde selbst nehmen, das Feinaufmaß bleibt bei Ihnen.
Drei Stufen im Überblick
| Stufe | Wofür | Wer misst | Wie genau |
|---|---|---|---|
| Erstaufmaß (Grobaufmaß) | Angebot kalkulieren, Ausführung klären | Betrieb beim Termin oder der Kunde selbst, etwa per Aufmaß-Link | so genau, dass Größe, Teilung und Aufwand feststehen |
| Feinaufmaß | Maße für die Bestellung, Einbausituation prüfen | Fensterbauer oder sein Monteur vor Ort | auf den Millimeter, an mehreren Stellen je Seite |
| Bestellmaß | Rahmengröße für die Fertigung | Fensterbauer, aus dem Feinaufmaß | kleinstes Maß der Öffnung minus Fuge je Seite |
Erstaufmaß: Grundlage fürs Angebot
Fürs Angebot zählt, was den Preis bestimmt: die Größe der Maueröffnung, Teilung und Öffnungsart, Rollladen und Fensterbänke, Material und Glas, dazu die Einbausituation und der Zugang. Auf den Millimeter muss das Erstaufmaß nicht stimmen, denn vor der Fertigung kommt das Feinaufmaß. Wichtiger ist, dass nichts fehlt, was den Aufwand verändert, etwa ein Aufsatzrollladen, eine schmale Laibung oder ein Fenster im zweiten Stock ohne Gerüst.
Genau dafür reicht ein Kundenaufmaß. Mit eeziframes misst Ihr Kunde per Link im Browser, ohne Konto und ohne Installation, etwa fünf Minuten je Fenster: je Fenster drei Breiten und drei Höhen der Maueröffnung, das kleinste Maß zählt, Abweichungen werden markiert. Dazu kommen Fotos von innen und außen, aus denen eine KI mit seiner Einwilligung die Einbausituation liest, etwa Rollladenkasten, Anschlag, Fensterbänke und Fassade. Sie bekommen je Position einen Bestellmaß-Vorschlag mit Ihrem Abzug und eine Klärungsliste. Auf dem Aufmaßblatt steht ausdrücklich: Vor der Fertigung Feinaufmaß vor Ort.
Feinaufmaß: was vor der Bestellung geprüft wird
Planmaße reichen für die Bestellung nicht. Nach DIN 18202 darf eine Öffnung von über 1 bis 3 m ohne fertige Laibungen um bis zu ±12 mm vom Nennmaß abweichen, mit oberflächenfertigen Laibungen um bis zu ±10 mm [2]. Im Altbau ist die Aufnahme der vorhandenen Situation nach dem RAL-Leitfaden ohnehin die Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Fenstererneuerung [1].
- Öffnung an drei Stellen je Richtung messenBreite oben, in der Mitte und unten, Höhe links, in der Mitte und rechts. Das kleinste Maß zählt.
- Diagonalen vergleichenSind die Diagonalen ungleich, ist die Öffnung nicht rechtwinklig. Der Rahmen muss in das kleinste Rechteck passen.
- Anschlag und Laibung aufnehmenMauerwerksanschlag innen, außen oder keiner, Laibungstiefe, Putz und Schäden. Bei einer Laibung mit Anschlag bleibt zwischen Fensterebene und Anschlag ein Mindestabstand, bei einem Profilhersteller 10 mm [6].
- Rollladenkasten und Fensterbank prüfenKastenart und -höhe, Fensterbank innen und außen, Anschlussprofil und Abdichtung unter der Fensterbank. Mehr dazu: Fenster mit Rollladenkasten, RAL-Montage.
- Befestigungsuntergrund klärenMaterial im Anschlussbereich und wie die Lasten abgetragen werden: Der RAL-Leitfaden nennt Maße, Toleranzen, Materialien im Anschlussbereich und Lastabtragung als Prüfpunkte der realen Bausituation [1].
- Fuge und Bestellmaß festlegenFuge je Seite nach Rahmenlänge, Profil und Abdichtung wählen und vom kleinsten Maß abziehen: Bestellmaß berechnen.
Altbau: Wer plant, trägt Verantwortung
Im Altbau ist die Bauaufnahme nach dem RAL-Leitfaden grundsätzlich Sache des Architekten. Vergibt der Bauherr den Auftrag direkt an den Fensterbetrieb, übernimmt die ausführende Firma die Planungsleistung, mit den rechtlichen Folgen; der Leitfaden empfiehlt, alle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber nachvollziehbar schriftlich festzuhalten [1]. Ein Feinaufmaß mit Fotos und Protokoll ist damit auch Ihre Absicherung. Wer haftet, wenn Fenster nicht passen: Falsches Aufmaß.
Begriffe rund ums Maß
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Baurichtmaß | Rastermaß der Maßordnung im Hochbau nach DIN 4172, aufgebaut auf einem Modul von 12,5 cm [3] |
| Nennmaß | das tatsächliche Baumaß; bei Öffnungen das Richtmaß plus Fuge, also ein Vielfaches von 12,5 cm plus 1 cm [4], etwa 1,01 m |
| Rohbaumaß | die Öffnung im Rohbau, vor Putz und Fensterbank |
| Maueröffnung, lichtes Maß | das gemessene Maß zwischen den Laibungen und von Fensterbank oder Fußboden bis zum Sturz |
| Bestellmaß | die Größe des Rahmens: kleinstes Maß der Öffnung minus Fuge je Seite |
Übliche Größen im Neubau und warum im Altbau trotzdem gemessen wird: Fenster-Standardmaße.
Nicht verwechseln: das Aufmaß für die Abrechnung
Im Bauvertrag nach VOB/B heißt „Aufmaß“ etwas anderes: die Feststellung der erbrachten Leistung für die Abrechnung. Diese Feststellungen sind nach § 14 Abs. 2 VOB/B möglichst gemeinsam und dem Fortschritt der Leistung entsprechend zu treffen; daher der Begriff gemeinsames Aufmaß [5]. Mit Erst- und Feinaufmaß hat das nichts zu tun: Es erfasst die ausgeführte Leistung, nicht die Maße für die Fertigung.
Die ersten 3 Projekte sind kostenlos, danach 9 € netto je Projekt mit eingegangenem Aufmaß.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Erstaufmaß und Feinaufmaß?
Das Erstaufmaß liefert die Maße fürs Angebot, das Feinaufmaß die Maße für die Bestellung. Das Feinaufmaß nimmt der Fensterbauer vor Ort, bevor er fertigen lässt, und legt daraus das Bestellmaß fest.
Ist Grobaufmaß dasselbe wie Erstaufmaß?
Beide Begriffe meinen das erste Aufmaß fürs Angebot. Es muss Größe, Teilung, Öffnungsart und Einbausituation zeigen, aber nicht auf den Millimeter stimmen, weil vor der Fertigung das Feinaufmaß kommt.
Kann der Kunde das Erstaufmaß selbst nehmen?
Ja. Mit einem Aufmaß-Link misst er im Browser je Fenster drei Breiten und drei Höhen der Maueröffnung und macht Fotos von innen und außen. Fürs Angebot reicht das; vor der Fertigung messen Sie beim Feinaufmaß nach.
Wie genau muss das Feinaufmaß sein?
Auf den Millimeter, an mehreren Stellen je Seite, denn daraus wird das Bestellmaß. Wie weit eine Öffnung vom Nennmaß abweichen darf, beschreibt DIN 18202: bei Öffnungen von über 1 bis 3 m ohne fertige Laibungen bis zu ±12 mm [2].
Ist das Feinaufmaß dasselbe wie das gemeinsame Aufmaß nach VOB/B?
Nein. Das gemeinsame Aufmaß nach § 14 VOB/B stellt fest, welche Leistung für die Abrechnung erbracht wurde [5]. Das Feinaufmaß dient der Fertigung und kommt vor der Bestellung.
Weiterlesen
Quellen
- Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren, ift Rosenheim: Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren, Ausgabe März 2024 (Leseprobe, PDF) (Abschnitt 7.1.1, Tabelle 7.1)
- WEKA, Bruno Stubenrauch: Maßtoleranzen bei Beton-/Stahlbetonarbeiten, 15.03.2016 (DIN 18202, Tabelle 1, Zeilen 5 und 6)
- Baunetz Wissen: Maßordnung (abgerufen am 18.10.2026)
- Immoportal: Was ist das Baurichtmaß? (abgerufen am 18.10.2026)
- VOB/B, Fassung 2016, § 14 Abrechnung
- Kömmerling: Allgemeine Verarbeitungsrichtlinien, Einbaurichtlinien, Juli 2015 (PDF) (Abschnitt 5.2.1)
Stand: 18. Oktober 2026 · Redaktion eeziframes. Keine Rechtsberatung; Normen sind keine Gesetze, sie gelten, soweit sie vereinbart oder anerkannte Regeln der Technik sind.